Voraussetzungen PKV - Wer kann sich
privat versichern?
Grundsätzlich gilt: ihre Krankheitskosten privat absichern können:
Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die
Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (3.975 Euro, entspricht
jährlich 47.770 Euro)
Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres
Einkommens
Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und
Bundestagsabgeordnete
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der
Gesetzlichen einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber
– bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung
Ihrer Krankheitskosten – je nach gewähltem Tarif vom günstigen
Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung
weltweit – können Sie als Arbeitnehmer ein Krankentagegeld vereinbaren.
Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige
Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So
ist gesichert, dass Sie bei längerer Krankheit auf Ihr gewohntes
Einkommen nicht verzichten müssen.
Auch Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten berücksichtigt werden
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler können Sie sich
unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf
eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr
Einkommen weiter – eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist
deshalb für Sie besonders wichtig. Sparen Sie durch Vereinbarung von so
genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelung: in den ersten Tagen
einer Erkrankung leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht, die
Zahlung setzt nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag
ein, der sich stufenweise erhöht – erst nach einigen Wochen ist das
endgültige Niveau erreicht. Die Beiträge zu einer gestaffelten
Krankentagegeld-Versicherung sind erheblich günstiger als bei sofortiger
Vollleistung ab Beginn der Erkrankung. Die Höhe des Kranketagegelds
können Sie individuell vereinbaren und Ihren persönlichen Bedürfnissen
anpassen.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die einzigst
sinnvolle Alternative
Wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr
Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil
der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen – je nach Art
der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch
abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für
Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative, denn bei
gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr keinen
Arbeitnehmeranteil.